Covid-19 Arzneimittelzulassung à la Pfizer- was nicht passt wird passend gemacht!
#Blotgate, eine neue Dimension des vorsätzlichen Betruges
Bei der inflationären Überflutung mit Meldungen zu den kriminellen Machenschaften, im Kontext der Herstellung und Anwendung der experimentellen gentherapeutischen Injektionen mit den rekombinanten gentechnologischen Covid-19 Wirkstoffen („SARS-CoV-2 bzw. Corona Impfung“, s. [A]), ist ein bemerkenswerter Artikel [1] der investigativen UK Journalistin Sonja Elijha [2] fast untergegangen. Dabei könnten die akribischen Rechercheergebnisse der ehemaligen BBC Researcherin durchaus das Potential zum Gamechanger in der juristischen Aufarbeitung und Verurteilung der Verantwortlichen, dieses wohl größten Wissenschaftsbetruges und Medizinskandals der Menschheitsgeschichte, haben. In einschlägigen Fachkreisen wird diese Publikation Elijahs unter dem Schlagwort #blotgate eingehend diskutiert und fachlich begutachtet [3].
Elijah hatte sich schon enorme Verdienste bei der Analyse der geleakten Pfizer Dokumente und Korrespondenzen, im Zusammenhang mit den teleskopierten klinischen Versuchsphasen, erworben [4]. Dabei hatte sie exakt jene Prüfungen durchgeführt, welche eigentlich den Fachabteilungen der Zulassungsbehörden bei der EMA (European Medicines Agency/Europäische Arzneimittel Agentur) bzw. FDA (US Food and Drug Administration) zugedacht ist. Nach aktuellem Erkenntnisstand haben diese Behörden, ebenso wie auf nationaler Ebene gem. §22 AMG (Arzneimittelgesetz) das BfARM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), PEI (Paul Ehrlich Institut) und IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen), sowie die Peer Review Prozesse in den einschlägigen wissenschaftlichen Fachjournalen [5] auf der ganzen Linie total versagt. Ein solches strukturelles Versagen ist weder mit Fahrlässigkeit noch Zufälligkeit, sondern wohl nur durch gezielte vorsätzliche Absprache zum Betrug zu erklären. Dies verwundert mit dem Eintritt in das Zeitalter der Drittmittelabhängigkeit und der unheilvollen Public Private Partnership keineswegs. Diese grundlegenden Veränderungen in der zuvor unabhängigen und aus Steuermitteln finanzierten Forschung haben aus den einst weitestgehend neutralen und objektiven wissenschaftlichen Einrichtungen, Institute für Auftragsforschung, Industriekorruption und Gefälligkeitsgutachten gemacht. Dadurch wurde es auch möglich, das die Pharmabranche im Wesentlichen jene Regulierungsbehörden finanziert die sie eigentlich kontrollieren soll [6]. Bei der EMA ist es ihnen sogar noch gelungen, unmittelbar vor Erteilung der ersten bedingten Covid-19 Arzneimittel Zulassung im Dezember 2020, eine Pharmalobbyistin (Emer Cooke) als Präsidentin dieser Institution im November 2020 zu platzieren [7], ein Schelm wer dabei Böses denkt.
Eine kurze Rekapitulation dessen, was bisher ermittelt werden konnte, erleichtert das Verständnis für die durchaus komplexen molekularbiologisch instrumentell analytischen Zusammenhänge, welche den neuen Ermittlungsergebnissen Elijahs zugrunde liegen.
Bereits im Januar 2021 hatte die Zellbiologin Dr. Vanessa Schmidt-Krüger den EMA Open Assessment Report zu Corminaty (dem Pfizer/BioNTech Covid-19 Gentherapeutikum „Impfstoff“) analysiert [8, 34]. Ein Kernpunkt ihrer Kritik betraf die völlige Unklarheit der Endproduktzusammensetzung aus der großindustriellen Fertigung, was immerhin auch den EMA Prüfern aufgefallen war. Entscheidend war dabei die Feststellung, das im Gegensatz zur Dokumentation der modRNA Integrität (ein Reinheitsmaß das angibt wieviel vollständig intakte modRNA in den Proben enthalten ist) im Labormaßstab bei den klinischen Studien 78%, im Gegensatz zu 55% in der industriellen Massenproduktion betrug. Die intakte modRNA ist gekennzeichnet durch eine initiale sog. 5`-Cap-Struktur, die codierende Nukleotidsequenz für das zu translatierende Protein (in diesem Fall das SARS-CoV-2 Spikeprotein) und ein sog. finaler 3` Poly-A Tail. Zusätzlich wurde die Original SARS-CoV-2 mRNA (messenger RNA [9]) in dem Wirkstoff (Tozinameran) von Comirnaty durch den Austausch der Nukleinbase Uracil durch Pseudouridin modifiziert (deshalb modRNA [10]) um die Reaktogenität herabzusetzen. In der codierenden Sequenz ist ein membranständiges Ankerprotein ergänzt, was die Bildung freier kardiovaskulär zirkulierender Spikeproteine verhindern, sowie ein Schlossprotein (2P Lock) eingefügt, dass die Abspaltung (an der sog. Furin Cleavage Site) und Öffnung der Bindungsstellen der S1 Untereinheit unterbinden sollte [11]. Beide letztgenannten Modifikationen haben sich inzwischen als unwirksam herausgestellt, sodass die frei zirkulierenden Spikeproteine aus dem Pfizer Giftcocktail ihre bekannten toxischen Eigenschaften im Organismus voll entfalten können. Die von den EMA Auditoren kritisierte herabgesetzte modRNA Integrität beinhaltet ein enormes Risikopotential für die Patienten. Bei differenzierter Analyse des Gebräus aus den Pfizer Pharmaziekesseln fand sich fragmentierte (sog. truncated s.a. [1(a), 3] #humpgate) modRNA, von der niemand weiß was sie u.U. für Fremdproteine exprimiert, Restbestandteile von linearisierter DNA und diversen Enzymen aus dem modRNA Syntheseprozess, sowie weitere mikrobiologische Verunreinigungen [B]. Zudem ist fraglich, inwieweit der minimierte Wirkstoffgehalt überhaupt noch die postulierte Wirkung (Immunreaktion und Antikörperbildung) erzielen kann. Die EMA Prüfer haben somit immerhin eine Schlüsselfrage gestellt, die eigentlich in den Zulassungsunterlagen vorab hätte schlüssig beantwortet sein müssen. Insofern kommt dem von der EMA angefragten experimentell dokumentieren Beweis zur Endproduktverifikation, u.a. durch sog. Western Blot Analyse [12], eine essentielle Bedeutung für die Verbrauchersicherheit zu.